Dauer der Reservierung
Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug
nicht innerhalb von 180 Tagen zugelassen oder
innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung telefonisch oder persönlich
(bis zu insgesamt 180 Tage) bei der Kfz- Zulassungsstelle beantragt wird.
Gebühren
Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von
2,60 EUR (Reservierung) +
10,20 EUR (Wunschkennzeichen) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.
Rechtsanspruch
Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden.