Dauer der Reservierung
Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von
180 Tagen bei der Kfz-Zulassungsbehörde zugelassen
wird. Eine Verlängerung nach diesem Zeitraum ist nicht möglich.
Reservierte Kennzeichen sind während und nach Ablauf der Reservierungsfrist, nicht auf andere Personen übertragbar.
Gebühren
Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von
2,60 EUR (Reservierung) +
10,20 EUR (Wunschkennzeichen) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.
Rechtsanspruch
Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden.
Hinweise für Autohäuser, KFZ-Werkstätten und Zulassungsdienste und Privatpersonen:
Kennzeichenreservierungen von bis zu 25 Kennzeichen sind gestattet.
Werden mehr als 25 Kennzeichen reserviert, müssen diese wieder freigegeben werden,
da ansonsten zu viele Wunschkennzeichen blockiert sind.
Privatpersonen können in diesem Portal bis zu 5 Wunschkennzeichen reservieren.