Dauer der Reservierung
Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr
Fahrzeug nicht innerhalb von
90 Tagen zugelassen wird.
Sofern eine Verlängerung erforderlich ist, richten Sie Ihre begründete Anfrage an
zulassungsstelle@en-kreis.de.
Hinweis
Das Wunschkennzeichen muss auf den Namen des zukünftigen Halters reserviert werden. Die Zuteilung eines reservierten Kennzeichens ist zwingend an die erfassten Personendaten gebunden.
Abtretungserklärungen werden nicht akzeptiert.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis behält sich vor, Reservierungen mit unbestimmten Personendaten (keine konkreten Namensangaben) oder Vorratsreservierungen (mehr als 3 Reservierungen) oder Reservierungen die mit Absicht der Gewinnerzielung im Internet oder auf anderen Wegen zum Erwerb angeboten werden,
zu löschen. Benötigen Sie mehr als drei Reservierungen, kontaktieren Sie die Zulassungsstelle unter:
zulassungsstelle@en-kreis.de.
Rechtsanspruch
Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden.
Gebühren
Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von
2,60 EUR (Reservierung) +
10,20 EUR (Wunschkennzeichen) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.