Kennzeichenreservierung

 

Hinweise zur Reservierung

Hinweise

Dauer der Reservierung
Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von 90 Tagen zugelassen wird. Sofern eine Verlängerung erforderlich ist, richten Sie Ihre begründete Anfrage an zulassungsstelle@en-kreis.de.

Hinweis
Das Wunschkennzeichen muss auf den Namen des zukünftigen Halters reserviert werden. Die Zuteilung eines reservierten Kennzeichens ist zwingend an die erfassten Personendaten gebunden. Abtretungserklärungen werden nicht akzeptiert.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis behält sich vor, Reservierungen mit unbestimmten Personendaten (keine konkreten Namensangaben) oder Vorratsreservierungen (mehr als 3 Reservierungen) oder Reservierungen die mit Absicht der Gewinnerzielung im Internet oder auf anderen Wegen zum Erwerb angeboten werden, zu löschen. Benötigen Sie mehr als drei Reservierungen, kontaktieren Sie die Zulassungsstelle unter: zulassungsstelle@en-kreis.de.

Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden.

Gebühren
Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von 2,60 EUR (Reservierung) + 10,20 EUR (Wunschkennzeichen) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.



Telefonnummer
02336 / 93 - 0