Kennzeichenreservierung

Kennzeichenreservierung

Hinweise

Unser Service für Sie
Das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen bietet Ihnen die Möglichkeit, ein KFZ-Kennzeichen Ihrer Wahl online zu reservieren. Die Anzahl der Reservierungen ist auf fünf Kennzeichen pro Person begrenzt und nur für den persönlichen Bedarf vorgesehen.


Dauer der Reservierung
Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von 12 Monaten zugelassen wird.


AC-Kennzeichen
Die Reservierung von Kurzkennzeichen (ein Buchstabe und zwei Ziffern, oder zwei Buchstaben und eine Ziffer, z.B. AC-Y79 oder AC-XY9) ist nicht möglich. Für Fahrzeuge, bei denen die Anbringung eines längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt, müssen wir ein ausreichendes Kontingent Kurzkennzeichen vorhalten, z.B. für Importfahrzeuge. Bitte fragen Sie am Zulassungsschalter nach der Verfügbarkeit. Bei Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) und Kennzeichen für Elektrofahrzeuge (E-Kennzeichen) stehen aus Platzgründen maximal 5 Zeichen nach dem Unterscheidungszeichen AC- (z.B. 2 Buchstaben und 3 Ziffern) zur Verfügung.


MON-Kennzeichen
Mit Ausnahme der Kennzeichenbereiche MON-A1 bis MON-Z9 und MON-AA1000 bis MON-ZZ9999 können alle Kennzeichen reserviert werden. Bei Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) und Kennzeichen für Elektrofahrzeuge (E-Kennzeichen) stehen aus Platzgründen maximal 4 Zeichen nach dem Unterscheidungszeichen MON- (z.B. 1 Buchstabe und 3 Ziffern) zur Verfügung.


Gebühren
Bitte beachten Sie, dass für die Auswahl eines Wunschkennzeichens 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro zusätzlich zu den Zulassungsgebühren berechnet werden. Die Gebühren für das Wunschkennzeichen und die Reservierung werden erst bei der Zulassung des Fahrzeuges erhoben.


W I C H T I G:
Sollte die missbräuchliche Verwendung, der Handel oder Mehrfachreservierungen (über genannte 5 Kombinationen) bekannt werden, so wird/werden die Reservierungen ohne Rücksprache oder Information an die/den Reservierenden ausnahmslos und vollständig gelöscht.


Rechtsanspruch
Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden.

Bei der Kennzeichenzuteilung müssen die Daten der Reservierung mit den Halterdaten übereinstimmen.