Seit März 2007 können von den örtlichen Kommunen Umweltzonen eingerichtet werden. Es dürfen dann nur noch die Fahrzeuge einfahren, die eine der am Einfahrtsschild ausgewiesenen Feinstaubplaketten an der Windschutzscheibe tragen (oder eine Ausnahmegenehmigung haben). Mit welcher amtlichen Plakette Ihr Fahrzeug gekennzeichnet werden kann, können Sie hier abfragen.